Art. 112 – …
Art. 112457
- 457 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 19. Dez. 1963, mit Wirkung seit 1. Jan. 1964 (AS 1964 285; BBl 1963 II 517).
- Gliederungspfad
- Zweiter Teil: Die Finanzierung Dritter Abschnitt: …
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 112 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 19. Dez. 1963, mit Wirkung seit 1. Jan. 1964 (AS 1964 285; BBl 1963 II 517). Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 19. Dez. 1963, mit Wirkung seit 1. Jan. 1964 (AS 1964 285; BBl 1963 II 517). Zweiter Teil: Die Finanzierung / Dritter Abschnitt: …
- SR-Nummer
- SR 831.10
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.12.1946
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht