Das Kassenreglement wird von den Gründerverbänden aufgestellt. Diese sind auch ausschliesslich zu dessen Abänderung zuständig. Das Kassenreglement und allfällige Abänderungen desselben bedürfen der Genehmigung des Bundesrates.
Das Reglement muss Bestimmungen enthalten über:
den Sitz der Ausgleichskasse;
die Zusammensetzung und die Wahlart des Kassenvorstandes;
die Aufgaben und Befugnisse des Kassenvorstandes und des Kassenleiters;
die interne Kassenorganisation;
die Errichtung von Zweigstellen sowie deren Aufgaben und Befugnisse;
die Grundsätze, nach welchen die Verwaltungskostenbeiträge erhoben werden;
die Arbeitgeberkontrolle;