Art. 92 – Verschiedene Bestimmungen
Art. 92415
- 415 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 23. Juni 2000, mit Wirkung seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2677; BBl 1999 4983).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 92 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 23. Juni 2000, mit Wirkung seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2677; BBl 1999 4983). Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 23. Juni 2000, mit Wirkung seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2677; BBl 1999 4983). Erster Teil: Die Versicherung / Achter Abschnitt: Verschiedene Besti
- SR-Nummer
- SR 831.10
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.12.1946
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht