Die Auslandsvertretungen unterstützen die Durchführung der freiwilligen Versicherung. Bei Bedarf vermitteln sie zwischen den Versicherten und der Ausgleichskasse und können namentlich für die Erfüllung folgender Aufgaben ihres Konsularbezirks herangezogen werden:
Information über die freiwillige Versicherung;
Entgegennahme der Beitrittserklärung und Weiterleitung an die Ausgleichskasse;
Mitwirkung bei der Instruktion von AHV- und IV-Leistungsgesuchen;
Bestätigung und Weiterleitung von Lebens- und Zivilstandsbescheinigungen an die Ausgleichskasse;
Weiterleitung der Korrespondenz an die Versicherten.