In den regionalen ärztlichen Diensten sind insbesondere die Fachdisziplinen Innere oder Allgemeine Medizin, Orthopädie, Rheumatologie, Pädiatrie und Psychiatrie vertreten.
Art. 48 – Fachdisziplinen
Art. 48269
Fachdisziplinen
- 269 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Mai 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 3859).
- Gliederungspfad
- Vierter Abschnitt: Die Organisation C. Regionale ärztliche Dienste
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.06.2025
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Art. 48 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Mai 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 3859). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Mai 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 3859). Fachdisziplinen In den regionalen ärztlichen Diensten sind insbesondere die Fachdisziplinen Innere oder Allgemei
- SR-Nummer
- SR 831.201
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 17.01.1961
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht