Die Einzelheiten des Modells zur Ermittlung der Mindesthöhe der Reserven sind in einem elektronischen Formular festgehalten. Das Formular wird im Anhang festgelegt.
Art. 8 – Elektronisches Formular
Art. 88
Elektronisches Formular
- 8 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 5. Dez. 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 20116257).
- Gliederungspfad
- 2. Abschnitt: Modell zur Ermittlung der Mindesthöhe der Reserven
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2025
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Art. 8 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 5. Dez. 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 6257). Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 5. Dez. 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 6257). Elektronisches Formular Die Einzelheiten des Modells zur Ermittlung der Mindesthöhe der Reserven
- SR-Nummer
- SR 832.102.15
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 18.10.2011
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht