Der Versicherer hat gegenüber jeder versicherten Person klar zu unterscheiden zwischen den Prämien:
der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, wobei der Prämienanteil für den Einschluss des Unfallrisikos gesondert aufzuführen ist;
der Taggeldversicherung;
der Zusatzversicherungen;
der weiteren Versicherungsarten.