Art. 4 – Definitionen
Art. 413
- 13 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 22. Okt. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 5105).
- Gliederungspfad
- 2. Abschnitt: Definitionen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.06.2025
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Art. 4 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 22. Okt. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 5105). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 22. Okt. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 5105). 2. Abschnitt: Definitionen
- SR-Nummer
- SR 832.104
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 03.07.2002
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht