Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) kann regeln, welche Daten für die Berechnung der Mindestbeiträge der Kantone und die Berechnung und Aufteilung des Bundesbeitrags zu verwenden sind.
Art. 3 – Daten
Art. 3
Daten
- Gliederungspfad
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
Verfügbare Sprachversionen
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Art. 3 Daten Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) kann regeln, welche Daten für die Berechnung der Mindestbeiträge der Kantone und die Berechnung und Aufteilung des Bundesbeitrags zu verwenden sind. 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- SR-Nummer
- SR 832.112.4
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 12.09.2025
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht