Dieses Gesetz regelt die Aufsicht des Bundes im Bereich der sozialen Krankenversicherung über:
Es bezweckt namentlich die Interessen der Versicherten nach dem KVG zu schützen, indem insbesondere die Transparenz in der sozialen Krankenversicherung und die Solvenz der Krankenkassen gewährleistet werden.