Eine Einsprache (Art. 52 ATSG258) kann auch gegen eine auf einer Verfügung beruhenden Prämienrechnung erhoben werden.
Art. 105 – Einsprache gegen eine Prämienrechnung
Art. 105257
Einsprache gegen eine Prämienrechnung
- 257 Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).
- 258 SR 830.1
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 105 Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523). Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialv
- SR-Nummer
- SR 832.20
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.03.1981
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht