Sämtliche Versicherungsleistungen werden verweigert für Nichtberufsunfälle, die sich ereignen bei:
ausländischem Militärdienst;
Teilnahme an kriegerischen Handlungen, Terrorakten und bandenmässigen Verbrechen.
Die Geldleistungen werden mindestens um die Hälfte gekürzt für Nichtberufsunfälle, die sich ereignen bei:
Beteiligung an Raufereien und Schlägereien, es sei denn, der Versicherte sei als Unbeteiligter oder bei Hilfeleistung für einen Wehrlosen durch die Streitenden verletzt worden;
Gefahren, denen sich der Versicherte dadurch aussetzt, dass er andere stark provoziert;
Teilnahme an Unruhen.