Kann die Lärmbelastung durch technische oder organisatorische Massnahmen nicht unter den Grenzwert nach den Richtlinien über Grenzwerte für physikalische Einwirkungen nach Artikel 50 Absatz 3 VUV5 gesenkt werden, so sind geeignete Gehörschutzmittel zu tragen.
Art. 36 – Lärm
Art. 36
Lärm
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2024
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Art. 36 Lärm Kann die Lärmbelastung durch technische oder organisatorische Massnahmen nicht unter den Grenzwert nach den Richtlinien über Grenzwerte für physikalische Einwirkungen nach Artikel 50 Absatz 3 VUVSR 832.30 gesenkt werden, so sind geeignete Gehörschutzmittel zu tragen. SR 832.30 2. Kapite
- SR-Nummer
- SR 832.311.141
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 18.06.2021
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht