Die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung überwacht Stand und Entwicklung des Fonds und prüft Jahresrechnung und Jahresbericht der Versicherung zuhanden des Bundesrates; sie kann den Jahresbericht auch selbst erstellen. Sie erlässt Richtlinien für die Anlage des Ausgleichsfonds.
Sie berät den Bundesrat in allen finanziellen Fragen der Versicherung, insbesondere bei Änderungen des Beitragssatzes, wobei sie selbst Antrag stellen kann, sowie bei der Bestimmung der anrechenbaren Verwaltungskosten der Kassen, der kantonalen Amtsstellen, der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und der Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen.359
Sie berät den Bundesrat im Rechtsetzungsverfahren und kann ihm Anträge stellen, besonders im Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen.360
Sie hat bezüglich der Verwaltungskosten der Kassen und der Kantone sowie der Ausgleichsstelle (Art. 92) eine Budget- und Rechnungskompetenz.363
Die Kommission besteht aus je sieben Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie aus sieben Vertretern von Bund, Kantonen und Wissenschaft.
Der Bundesrat wählt die Mitglieder und bestimmt den Vorsitzenden.