Bundeshilfe wird nur volljährigen Personen gewährt, die ihren rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und die geförderte Liegenschaft als Hauptwohnung benutzen.
Art. 33 – Subjektive Voraussetzungen
Art. 33
Subjektive Voraussetzungen
- Gliederungspfad
- 3. Abschnitt: Preisgünstiges Wohneigentum
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.10.2020
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Art. 33 Subjektive Voraussetzungen Bundeshilfe wird nur volljährigen Personen gewährt, die ihren rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und die geförderte Liegenschaft als Hauptwohnung benutzen. 3. Abschnitt: Preisgünstiges Wohneigentum
- SR-Nummer
- SR 842.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 26.11.2003
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht