Als Alterswohnungen gelten Kleinwohnungen mit bis zu drei Zimmern. Neu zu erstellende Kleinwohnungen müssen den Bedürfnissen der Betagten Rechnung tragen. Das WBF erlässt entsprechende Mindestanforderungen und Empfehlungen.76
Als Invalidenwohnungen gelten Wohnungen aller Grössen, die den besonderen Anforderungen der Invaliden genügen.