Art. 19 – Finanzielle Mittel
Art. 1932
- 32 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 10. Okt. 1980 (AS 1981 96; BBl 1980 II 229).
- Gliederungspfad
- V. Finanzielle Mittel
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2020
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Art. 19 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 10. Okt. 1980 (AS 1981 96; BBl 1980 II 229). Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 10. Okt. 1980 (AS 1981 96; BBl 1980 II 229). V. Finanzielle Mittel
- SR-Nummer
- SR 844
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.03.1970
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht