Das Gesuch um Finanzhilfen muss Folgendes enthalten:
eine Beschreibung des Projekts und der Art und Weise, wie das Projekt zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern beitragen wird;
Informationen über die am Projekt Beteiligten, den Zeitplan und eine allfällige Evaluation;
eine Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten sowie ein Finanzierungskonzept;
eine Beschreibung, wie die Koordination mit den anderen Akteuren nach Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe a erfolgen wird.
Handelt es sich nicht um ein Gesuch eines Kantons, so ist dem Gesuch zudem eine Stellungnahme der betreffenden Kantone zum Projekt beizulegen.
Das Gesuch ist frühestens vier Monate, spätestens jedoch einen Tag vor Beginn der Erarbeitung des Detailkonzepts des Projekts beim BSV einzureichen.