Verordnung des BAFU vom 29. November 2017 über phytosanitäre Massnahmen für den Wald (VpM-BAFU)
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
916.202.2
Verordnung des BAFU
über phytosanitäre Massnahmen für den Wald
(VpM-BAFU)
vom 29. November 2017 (Stand am 15. Januar 2026)
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU),
gestützt auf die Artikel 22, 23, 32, 34 und 36 der Pflanzengesundheitsverordnung vom 31. Oktober 20181 (PGesV),2
verordnet:
- 1 SR 916.20
- 2 Fassung gemäss Ziff. I der V des BAFU vom 17. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5313).
- SR-Nummer
- SR 916.202.2
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 15.01.2026
- Dokumentdatum
- 29.11.2017
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Landesrecht
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- SR-Nummer
- SR 916.202.2
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 29.11.2017
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht