Begehren um die Aufnahme eines gentechnisch veränderten Futtermittels in die Liste müssen an das BLW gerichtet werden.
Sie müssen die Angaben nach Anhang 1 der Verordnung des EDI vom 23. November 200561 über gentechnisch veränderte Lebensmittel enthalten.
Sie müssen zusätzlich in geeigneter und ausreichender Weise den Nachweis erbringen, dass die Anforderungen nach Artikel 61 und nach der Freisetzungsverordnung vom 10. September 200862 erfüllt sind.
Für Zusatzstoffe müssen auch Unterlagen gemäss Artikel 27 eingereicht werden.