Das Schweizer Nationalgestüt nach Artikel 121 LwG hat die folgenden Aufgaben:
Es fördert die genetische Vielfalt der Freibergerrasse, stellt diese den Züchterinnen und Züchtern in vivo und in vitro zur Verfügung und unterstützt weitere Erhaltungsmassnahmen des Schweizerischen Freibergerverbands in fachlicher Hinsicht.
Es betreibt angewandte Forschung in den Bereichen Zucht, Haltung und Nutzung von Equiden und arbeitet dabei hauptsächlich mit den Hochschulen zusammen.
Es unterstützt die Züchterinnen und Züchter von Equiden bei der Zuchtarbeit.
Es fördert im Bereich der Haltung und der Nutzung von Equiden den Wissensaustausch und bietet Beratung an.
Es hält Equiden und stellt Infrastrukturen sowie Anlagen bereit, um die Aufgaben nach den Buchstaben a–d erfüllen zu können.
Für seine Dienstleistungen und Auslagen erhebt das Gestüt Gebühren; diese richten sich nach der Verordnung vom 16. Juni 20065 über Gebühren des Bundesamtes für Landwirtschaft.