Von den Schlachttierkörpern von Muttersauen und erwachsenen Ebern müssen die folgenden Teile entfernt werden:
der Kopf, ohne Halsfleisch, zwischen Hinterhaupt und erstem Halswirbel;
die Füsse im ersten Gelenk über den Schienbeinen (Os metacarpale und Os metatarsale);
die Organe aus der Brust-, der Bauch- und der Beckenhöhle mit dem anhaftenden Fett, das Fett in der Beckenhöhle (Schlossfett), die Nieren samt Nierenfett und das Bauchfett;
die Hauptblutgefässe längs der Wirbelsäule in der Brust- und der Bauchhöhle sowie das Zwerchfell am Rippenansatz;
das Rückenmark;
die Harn- und die Geschlechtsorgane sowie bei Muttersauen das Gesäuge.
Die Fleischproduzenten und Fleischverwerter können einheitliche Gewichtszuschläge vereinbaren, wenn die Muttersauen aufgrund der Schlachttechnik gehäutet werden.