Verordnung vom 23. November 2005 über die Kennzeichnung von Geflügelfleisch in Bezug auf die Produktionsmethode (Geflügelkennzeichnungsverordnung, GKZV)
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
916.342
Verordnung
über die Kennzeichnung von Geflügelfleisch in Bezug auf die Produktionsmethode
(Geflügelkennzeichnungsverordnung, GKZV)
vom 23. November 2005 (Stand am 1. Januar 2022)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a, 15 Absätze 1 und 4
sowie 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19981 (LwG),2
verordnet:
- 1 SR 910.1
- 2 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 3. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 690).
- SR-Nummer
- SR 916.342
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2022
- Dokumentdatum
- 23.11.2005
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Landesrecht
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- SR-Nummer
- SR 916.342
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.11.2005
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht