Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 16 Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. Januar 2009 in Kraft. 2 Die Artikel 7, 8 und 10 treten am 1. Mai 2009 in Kraft. 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen