Die Prüfungskommissionen eröffnen die Prüfungsergebnisse in Form einer Verfügung.15
Der Bundesrat kann die Durchführung von Prüfungen von Personen, die bestimmte Funktionen beim Vollzug dieses Gesetzes oder des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 2014 wahrnehmen, an die Kantone delegieren.16