Art. 50 und 51 – Strafbestimmungen
Art. 50 und 51104
- 104 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020, mit Wirkung seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5749; BBl 2019 4175).
- Gliederungspfad
- VI. Strafbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.09.2023
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Art. 50 und 51 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020, mit Wirkung seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5749; BBl 2019 4175). Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020, mit Wirkung seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5749; BBl 2019 4175). VI. Strafbestimmungen
- SR-Nummer
- SR 916.40
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 01.07.1966
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht