Bei Seuchen- oder Ansteckungsverdacht auf Dermatitis nodularis ordnet der Kantonstierarzt die Untersuchung der betroffenen Tiere auf das Dermatitis-nodularis-Virus an.
Der Verdacht gilt als widerlegt, wenn kein Virus nachgewiesen wird.
Das BLV erlässt Vorschriften technischer Art über die Probenahme und die Untersuchung der Proben.