Der Kantonstierarzt ordnet die Absonderung von verdächtigen und ansteckungsverdächtigen Tieren an.
Art. 188 – Verdachtsfall
Art. 188
Verdachtsfall
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 188 Verdachtsfall Der Kantonstierarzt ordnet die Absonderung von verdächtigen und ansteckungsverdächtigen Tieren an. 3. Titel: Bekämpfungsmassnahmen / 3. Kapitel: Auszurottende Tierseuchen / 10. Abschnitt: Deckinfektionen durch Campylobacter fetus und Tritrichomonas foetus
- SR-Nummer
- SR 916.401
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 27.06.1995
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht