Art. 200–203a – …
Art. 200–203a578
- 578 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 25. Mai 2011, mit Wirkung seit 1. Juli 2011 (AS 2011 2691).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 200–203a Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 25. Mai 2011, mit Wirkung seit 1. Juli 2011 (AS 2011 2691). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 25. Mai 2011, mit Wirkung seit 1. Juli 2011 (AS 2011 2691). 3. Titel: Bekämpfungsmassnahmen / 3. Kapitel: Auszurottende Tierseuchen / 13. Abschnitt: …
- SR-Nummer
- SR 916.401
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 27.06.1995
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht