Impfungen gegen APP sind verboten.
Art. 248a – Impfungen
Art. 248a
Impfungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 248a Impfungen Impfungen gegen APP sind verboten. 3. Titel: Bekämpfungsmassnahmen / 4. Kapitel: Zu bekämpfende Seuchen / 10. Abschnitt: Lungenentzündungen der Schweine / B. Actinobacillose
- SR-Nummer
- SR 916.401
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 27.06.1995
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht