Faulbrut der Bienen liegt vor, wenn in der erkrankten BrutPaenibacillus larvae nachgewiesen wurde.
Art. 269 – Diagnose
Art. 269677
Diagnose
- 677 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Aug. 2009, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 4255).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 269 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Aug. 2009, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 4255). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Aug. 2009, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 4255). Diagnose Faulbrut der Bienen liegt vor, wenn in der erkrankten Brut Paenibacillus larvae nachgewiesen wurde.
- SR-Nummer
- SR 916.401
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 27.06.1995
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht