Das Aufführen von Tieren und der Viehmarkt sind, wenn dafür eine Bewilligung erforderlich ist, durch den amtlichen Tierarzt zu überwachen. Die übrigen Viehmärkte werden durch den amtlichen Tierarzt stichprobenweise überwacht.227
Die Behörde des Ortes, an dem ein Viehmarkt stattfindet, oder der Veranstalter des Viehmarktes hat die nötigen Massnahmen für dessen Durchführung zu treffen.228
Sie hat insbesondere dafür zu sorgen, dass für jede Tiergattung ein besonderer Platz zur Verfügung steht.