Art. 304 – Kanton
Art. 304776
- 776 Aufgehoben durch Anhang 2 Ziff. 4 der V vom 24. Jan. 2007 über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst, mit Wirkung seit 1. April 2007 (AS 2007 561).
- Gliederungspfad
- 4. Titel: Vollzug 3. Kapitel: Kanton
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 304 Aufgehoben durch Anhang 2 Ziff. 4 der V vom 24. Jan. 2007 über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst, mit Wirkung seit 1. April 2007 (AS 2007 561). Aufgehoben durch Anhang 2 Ziff. 4 der V vom 24. Jan. 2007 über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der P
- SR-Nummer
- SR 916.401
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 27.06.1995
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht