Das BLV und der Kantonstierarzt informieren die Bevölkerung über den Ausbruch einer hochansteckenden Seuche.
Der Kantonstierarzt informiert zusätzlich über:
die wichtigsten Krankheitsmerkmale der betreffenden Seuche;
die Massnahmen gegenüber den gesperrten Beständen;
weitere Massnahmen in den Schutz- und Überwachungszonen sowie in den Kontroll- und Beobachtungsgebieten.
Er verwendet für die Informationen die Vorlagen des BLV.