Der grenztierärztliche Dienst trägt unmittelbar nach den Kontrollen via TRACES das Ergebnis der Kontrollen und die angeordneten Massnahmen ins GGED ein.
Die Befunde von Proben werden im GGED eingetragen, sobald sie vorliegen.
Wird die Sendung freigegeben, so informiert der grenztierärztliche Dienst die anmeldepflichtige Person darüber.122
Die Gesundheitsbescheinigungen werden in Papierform oder in elektronischer Form beim grenztierärztlichen Dienst aufbewahrt. Die anmeldepflichtige Person erhält eine beglaubigte Kopie in Papierform oder das Original in elektronischer Form:123