Die Assistentinnen und Assistenten GTD können:
die Kontrollen durchführen, mit denen sie beauftragt wurden;
administrative Aufträge und Verfahren ausführen.
Kontrollieren sie die folgenden Sendungen, so sind sie verantwortlich für den Schlussentscheid:
Sendungen mit Fischereierzeugnissen;
Sendungen mit lebenden Muscheln, lebenden Stachelhäutern, lebenden Manteltieren und lebenden Meeresschnecken, die als Lebensmittel bestimmt sind.