Eier und Eierzubereitungen sind mit dem Hinweis «Aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung» zu deklarieren.
Art. 4 – Deklaration von Eiern und Eierzubereitungen
Art. 47
Deklaration von Eiern und Eierzubereitungen
- 7 Fassung gemäss Ziff. I des V vom 20. Mai 2015, in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1827).
- Gliederungspfad
- 2. Abschnitt: Deklaration
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 02.10.2020
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Art. 4 Fassung gemäss Ziff. I des V vom 20. Mai 2015, in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1827). Fassung gemäss Ziff. I des V vom 20. Mai 2015, in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1827). Deklaration von Eiern und Eierzubereitungen Eier und Eierzubereitungen sind mit dem Hinweis «Aus in der Schweiz n
- SR-Nummer
- SR 916.51
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 26.11.2003
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht