Die Landwirtschaftliche Datenverordnung vom 7. Dezember 199867 wird aufgehoben.
Art. 29 – Aufhebung eines anderen Erlasses
- Gliederungspfad
- 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2025
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Art. 29 Aufhebung eines anderen Erlasses Die Landwirtschaftliche Datenverordnung vom 7. Dezember 1998 [AS 1999 540; 2000 1492; 2001 3554; 2003 3687 Anhang Ziff. II 5, 4963; 2006 897; 2007 141 Art. 12, 6443; 2008 3857; 2010 2551, 5885; 2011 5297 Anhang 2 Ziff. 9, 5453 Anhang 2 Ziff. II 5; 2012 6859 A
- SR-Nummer
- SR 919.117.71
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.10.2013
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht