Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften über das Inverkehrbringen obliegt:
der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva);
der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu);
den vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)11 bezeichneten Fachorganisationen.
Das WBF regelt die Zuständigkeit der Kontrollorgane und vereinbart mit ihnen Umfang und Finanzierung der Kontrolltätigkeiten.