Die Konformitätserklärung bescheinigt, dass:
ein Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt; und
die Konformitätsbewertung korrekt durchgeführt worden ist.
Die Konformitätserklärung wird vom Hersteller oder von seinem in der Schweiz niedergelassenen Vertreter ausgestellt.
Fällt das Produkt unter mehrere Regelungen, die eine Konformitätsbewertung verlangen, so kann eine einzige Konformitätserklärung ausgestellt werden.