Die Bundeskanzlei kann, soweit es für die Interoperabilität anderer Systeme mit der Plattform erforderlich ist, technische, organisatorische und prozedurale Standards festlegen, die für die Behörden und mit Verwaltungsaufgaben betrauten Dritten nach diesem Gesetz verbindlich sind. Sie orientiert sich dabei an bestehenden und international etablierten offenen Standards.
Sie legt die Standards in Zusammenarbeit mit dem SECO und der Organisation Digitale Verwaltung Schweiz fest.