Zugriff auf die Daten einer Benutzerin oder eines Benutzers sowie auf die von ihr oder ihm an eine Behörde übermittelten oder von einer Behörde empfangenen Dokumente haben nur Personen, die von der Benutzerin oder dem Benutzer dazu bevollmächtigt wurden.
Das SECO darf Personendaten und Daten juristischer Personen, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten, bearbeiten, soweit dies für die Gewährleistung der Funktionen nach Artikel 10 erforderlich ist.
Es darf die Daten auf Antrag der betroffenen Benutzerinnen und Benutzer an die jeweils zuständigen Behörden übermitteln.