Das SBFI verlangt von der Dienstleistungserbringerin oder dem Dienstleistungserbringer über das Online-Meldesystem die folgenden Begleitdokumente:5
einen Nachweis der Staatsangehörigkeit;
eine Bescheinigung, im Original oder in beglaubigter Kopie, darüber, dass sie oder er in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) rechtmässig zur Ausübung der betreffenden Tätigkeiten niedergelassen ist und dass ihr oder ihm die Ausübung dieser Tätigkeiten zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist;
eine beglaubigte Kopie des Berufsqualifikationsnachweises;
gegebenenfalls den Nachweis, in welchem Umfang die berufliche Tätigkeit durch Versicherungen oder eine andere Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht gedeckt ist;
falls im Niederlassungsstaat weder die Ausübung des betreffenden Berufs noch die entsprechende Ausbildung reglementiert sind: den Nachweis, im Original oder in einer beglaubigten Kopie, dass sie oder er den Beruf während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang im Niederlassungsstaat ausgeübt hat;
Bei reglementierten Berufen ohne Auswirkung auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit nach Artikel 4 BGMD werden die Dokumente in Bezug auf die Berufsqualifikationen nach Absatz 1 Buchstaben c und e nicht verlangt.8