Die SGH kann in tourismuspolitisch relevanten Gremien und Institutionen Einsitz nehmen und kann sich öffentlich zu Themen äussern, die ihre gesetzlichen Aufgaben betreffen. Sie vertritt keine Interessen von Branchenverbänden.
Sie darf der Branche das Wissen, das sie im Rahmen ihrer Finanzierungs- und Beratungstätigkeit erworben hat, zur Verfügung stellen. Der Wissenstransfer kann insbesondere über Foren, Publikationen, Referate, Expertengespräche und Lehraufträge erfolgen.