Die Geschäftsleitung ist das operative Organ. Sie untersteht der Leitung einer Direktorin oder eines Direktors.
Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
Sie führt die Geschäfte.
Sie erarbeitet die Entscheidgrundlagen zuhanden des Vorstands.
Sie berichtet dem Vorstand regelmässig sowie bei besonderen Ereignissen ohne Verzug.
Sie vertritt Schweiz Tourismus gegen aussen.
Sie entscheidet über die Begründung, die Änderung und die Beendigung der Arbeitsverhältnisse des Personals von Schweiz Tourismus; für das im Ausland tätige, nach lokalem Recht angestellte Personal kann diese Zuständigkeit an die Leiterin oder den Leiter der Auslandsvertretungen delegiert werden.
Sie erfüllt alle Aufgaben, die diese Verordnung nicht einem anderen Organ zuweist.