Schweiz Tourismus können beitreten:
öffentlich-rechtliche Körperschaften;
Anstalten des Bundes und der Kantone;
in der Schweiz ansässige juristische Personen, Personengesellschaften und natürliche Personen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein ablehnender Entscheid kann an die Mitgliederversammlung weitergezogen werden.
Der Bund ist Mitglied von Schweiz Tourismus und hat an der Mitgliederversammlung einen Stimmanteil von 20 Prozent. Er wird durch das SECO vertreten.