Bundesgesetz vom 27. September 2013 über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS)
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
935.41
Bundesgesetz
über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen
(BPS)
vom 27. September 2013 (Stand am 1. Dezember 2021)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1, 95 Absatz 1 und 173 Absatz 2
der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Januar 20132,
beschliesst:
- SR-Nummer
- SR 935.41
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.12.2021
- Dokumentdatum
- 27.09.2013
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Landesrecht
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- SR-Nummer
- SR 935.41
- Dokumentart
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- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 27.09.2013
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
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