Werden Spiele mehrerer Spielbanken vernetzt, um einen gemeinsamen Jackpot zu bilden, so müssen die beteiligten Spielbanken die Rechte und Pflichten schriftlich regeln.
Die Vernetzung der Jackpots muss verschlüsselt erfolgen.
Die beteiligten Spielbanken müssen eine Spielbank dazu bestimmen, sie gegenüber der ESBK bezüglich des gemeinsamen Jackpots zu vertreten.