Die Verordnung des EJPD vom 24. September 20044 über Überwachungssysteme und Glücksspiele wird aufgehoben.
Art. 52 – Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 52
Aufhebung eines anderen Erlasses
- 4 [AS 2004 4435]
- Gliederungspfad
- 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2019
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Art. 52 Aufhebung eines anderen Erlasses Die Verordnung des EJPD vom 24. September 2004 [AS 2004 4435] über Überwachungssysteme und Glücksspiele wird aufgehoben. [AS 2004 4435] 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
- SR-Nummer
- SR 935.511.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 07.11.2018
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht