Elektronische Messmittel müssen die grundlegenden Anforderungen nach Anhang 1 der Messmittelverordnung und nach Anhang 2 der vorliegenden Verordnung erfüllen.
Art. 10 – Grundlegende Anforderungen
Art. 10
Grundlegende Anforderungen
- Gliederungspfad
- 4. Abschnitt: Elektronische Messmittel
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2018
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Art. 10 Grundlegende Anforderungen Elektronische Messmittel müssen die grundlegenden Anforderungen nach Anhang 1 der Messmittelverordnung und nach Anhang 2 der vorliegenden Verordnung erfüllen. 4. Abschnitt: Elektronische Messmittel
- SR-Nummer
- SR 941.210.2
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 05.10.2010
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht